Liebe Zimmermeisterinnen und Zimmermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
zunehmend stellen wir fest, dass Zertifizierungsanbieter verstärkt für die betriebsbezogene Zertifizierung nach den Standards FSC und PEFC werben. Bei dem uns bekannten Beispiel werden Kosten in Höhe von rund 2.300 Euro netto pro Jahr für eine Zertifizierung nach den Standards FSC und PEFC zuzüglich weiterer Gebühren erhoben.
Mit der Aussetzung des Auslegungserlasses zur Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung durch das BMUB ist jedoch bis auf weiteres eine betriebsbezogene Zertifizierung nach den Standards FSC und/oder PEFC bei Ausschreibungen des Bundes nicht erforderlich. Es kann andere Regelungen auf Länderebene geben. Dies ist individuell zu prüfen.
Zum Hintergrund: Nach der Beschaffungsrichtlinie des Bundes soll sichergestellt werden, dass das Holz beziehungsweise die Holzprodukte bei Bauwerken aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung kommt. Mit einem Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – BMUB vom Dezember 2015 wurde dies konkretisiert. Danach sollten sich im Laufe des Jahres nur noch Betriebe bei öffentlichen Ausschreibungen beteiligen können, die nach den Standards FSC und/oder PEFC zertifiziert sind. Wir haben zunächst erreicht, dass der Auslegungserlass vom Dezember 2015 bis auf weiteres ausgesetzt wurde. Die Aussetzung des Auslegungserlasses wurde vom BMUB in einem Schreiben vom April 2016 bekanntgegeben. Damit gilt das bisherige Verfahren. Bis auf weiteres ist eine betriebsbezogene Zertifizierung nach den Standards FSC und/oder PEFC bei Ausschreibungen des Bundes daher nicht erforderlich. Eine abschließende Entscheidung für zukünftige Ausschreibungen des Bundes steht nach wie vor aus. Für einzelne Länder und Kommunen können bei öffentlichen Ausschreibungen andere Regelungen gelten. Das ist individuell zu prüfen
Der ZDB, Holzbau Deutschland und andere holzverarbeitende Verbände fordern, dass keine externe Kontrolle beziehungsweise Zertifizierung gefordert werden darf. Aus unserer Sicht ist die Vorlage des Lieferscheins als Nachweis, dass das Holz bzw. die Holzprodukte aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung kommen, ausreichend. Dieser ist der örtlichen Bauleitung des Auftragsgebers vorzulegen.
Wir werden Sie informieren, sobald uns weitere Informationen vorliegen.
Ihr
Rainer Kabelitz-Ciré
Geschäftsführer von Holzbau Deutschland
Und jetzt noch weitere interessante Themen, die wir für Sie zusammengestellt haben:
+ Marketing: Auslobung des deutschen Holzbaupreises 2017
+ Technik und Umwelt: Institut leistet wichtige Basisarbeit für die Holzbaubranche
+ Berufsbildung: Holzbau Deutschland Akademie koordiniert die Bildungsprojekte von Holzbau Deutschland
+ Holzbau Deutschland Leistungspartner: Arbeitsprogramm für 2017 beschlossen
+ Berufsbildung: Deutsche Meisterschaft der Zimmerer fand in Mölln statt