Aktuelle Nachrichten aus dem Bereich Technik und Umwelt

02.03.2020

Veröffentlicht: DIN 68800-3 Holzschutz – Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln

Die wesentlichen Änderungen kurzgefasst

Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat die DIN-Norm 68800-3 Holzschutz – Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln in einer Neufassung (2020-03) herausgegeben. In dieser Norm sind Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz von Holz und Holzwerkstoffen mit Holzschutzmitteln festgelegt. Sie gilt in Verbindung mit DIN 68800-1. Diese Norm regelt auch die Verwendung von vorbeugend geschützten Holz- und Holzwerkstoffprodukten mit CE-Kennzeichnung.

Wir möchten darauf hinweisen, dass uns seitens der ARGE-Bau derzeit keine Hinweise vorliegen, dass die neue DIN 68800-3 im Rahmen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen bauordnungsrechtlich eingeführt werden soll. Im Gegensatz zu den bauordnungsrechtlich relevanten Teilen der Holzschutznormenreihe DIN 68800-1 "Grundlagen" und DIN 68800-2 "baulicher Holzschutz".

Somit ist insbesondere der grundsätzliche bauliche Holzschutz bei der Planung und Ausführung von Bauteilen immer zu berücksichtigen. Besondere bauliche Maßnahmen sind, wenn möglich, gegenüber Maßnahmen mit  biozidwirkenden Holzschutzmitteln zu bevorzugen.

Gegenüber der Ausgabe 2012-02 wurden in der Neufassung der DIN-Norm 68800-3 folgende wesentlichen Änderungen vorgenommen:

Chemikaliengesetz und Biozid-Produkte-Verordnung zur Zulassung und Kennzeichnung von Holzschutzmitteln berücksichtigt

Die Änderungen in der Norm wurden notwendig, da der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis für Holzschutzmittel, der in der Vorgängernorm für alle tragenden Holzbauteile zwingend gefordert wurde, in dieser Form ausläuft. Früher wurden die notwendigen Verwendbarkeitsnachweise durch Zulassungsverfahren des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) erteilt. Diese Aufgabe hat im Zuge der Biozid-Produkte-Verordnung nun die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) übernommen.

In den Zulassungen der BAuA sind die (alt-) bekannten Kurzbezeichnungen Iv, P, W, E nicht mehr enthalten. Es wird nun der konkrete Zielorganismus sowie die Gebrauchsklasse, in der das Holzschutzmittel angewendet werden kann, genannt. Für tragende Holzbauteile dürfen nur Holzschutzmittel zur Anwendung kommen, die in der BAuA-Zulassung für professionelle (berufsmäßige) oder industrielle Anwender klassifiziert sind. Bereits erteilte Verwendbarkeitsnachweise durch das DIBt haben bis zum Ablauf des Verwendbarkeitsnachweises aber weiterhin Gültigkeit.

Auf der Webseite der BAuA gibt es ein Biozidverzeichnis, in der für alle von der BAuA zugelassenen Holzschutzmittel die deklarierten Anforderungen abgerufen werden können.

Eine weitere Aktualisierung im Rahmen der Neufassung betrifft redaktionelle Änderungen und Anpassung des Literaturverzeichnisses.

Die Norm wird bei der nächsten Aktualisierung auch in das ZDB-Normenportal aufgenommen. Im Normenportal, das der ZDB mit dem Beuth-Verlag exklusiv für ZDB-Mitgliedsbetriebe eingerichtet hat, sind aktuell ca. 600 Normen und Regelwerke zu vergünstigten Konditionen eingestellt.

Die Norm ersetzt die Fassung 2012-02 und kann hier beim Beuth-Verlag bestellt werden. Für den PDF-Download fallen Kosten in Höhe von 94,50 Euro an, für den Versand der Norm 114,20 Euro.




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Definition der technischen Schriften

Welche Aufgabe die jeweiligen technischen Schriften, wie Merkblätter, Fachregeln und Co. wahrnehmen und wo Sie diese beziehen können, finden Sie in diesem Dokument.

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