Aktuelle Nachrichten aus dem Bereich Technik und Umwelt

08.05.2023

Neues Merkblatt zur Anwendung von Bauprodukten, Bauarten und Bausätzen im Holzbau veröffentlicht

Abrufbar in der Infoline exklusiv für Mitgliedern der Verbandsorganisation von Holzbau Deutschland

Mit der Einführung der Musterbauordnung 2016 (MBO) und den damit verbundenen Änderungen sowie der Veröffentlichung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2017 (MVV TB) wurde das System zur Regelung von Bauprodukten und Bauarten geändert. Die Anforderungen bleiben durch die Novellierung des Bauordnungsrechtes im Wesentlichen unverändert. Um dem EU-Recht zu entsprechen, werden diese nicht mehr an die Bauprodukte, sondern an das jeweilige Bauwerk gestellt.

Bauprodukte und Bauarten dürfen demnach nur zum Einbau in ein Bauwerk verwendet werden, wenn baurechtlich nachgewiesen wurde, dass damit die Grundanforderungen an Bauwerke, insbesondere die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, der Brandschutz und der Schallschutz erfüllt werden.

Dies verpflichtet Planer und Ausführende für ihre Bauprojekte geeignete und zugelassene Bauprodukte und Bauarten auszuwählen. Zur Qualitätssicherung und zur Begrenzung von Haftungsrisiken stehen Hersteller und Ausführende in der Verantwortung, die Verwendbarkeit von Bauprodukten und die Anwendbarkeit von Bauarten zu prüfen und zu dokumentieren.

Die grundsätzliche Anwendbarkeit für nationale geregelte Bauarten und die Verwendbarkeit für national geregelte Bauprodukte ist in § 16 der MBO definiert. Zusätzlich regelt die Bauprodukteverordnung der Europäischen Gemeinschaft (EU-BauPVO) die Verwendbarkeit von europäisch geregelten Bauprodukten.

Im neuen Merkblatt "Bauprodukte, Bauarten und Bausätze - Europäische und nationale Regelungen im Holzbau" wird erläutert, was Bauprodukte und Bauarten im baurechtlichen Sinn sind, wie die Verwendbarkeit jeweils nachzuweisen ist und wann diese mit einem Übereinstimmungszeichen oder CE-Zeichen gekennzeichnet sein müssen. Diese Abläufe werden beispielhaft für einige Bauprodukte und Bauarten des Holzbau konkretisiert.

Das Merkblatt steht allen Mitgliedern der Verbandsorganisation von Holzbau Deutschland exklusiv zum kostenlosen Download seit Mai 2023 in der Holzbau Deutschland-Infoline zur Verfügung.



zurück

 

Fachgremium

Ausschuss Technik und Umwelt (ATU)

Definition der technischen Schriften

Welche Aufgabe die jeweiligen technischen Schriften, wie Merkblätter, Fachregeln und Co. wahrnehmen und wo Sie diese beziehen können, finden Sie in diesem Dokument.

Definition der technischen Schriften

Definition der technischen Schriften

Welche Aufgabe die jeweiligen technischen Schriften, wie Merkblätter, Fachregeln und Co. wahrnehmen und wo Sie diese beziehen können, finden Sie in diesem Dokument.

Definition der technischen Schriften