Überarbeitete Bauherreninformation zu Fehlerlichtbogen Schutzeinrichtungen (AFDD)
Derzeit ist die DIN VDE 0100-420:2016-02 gültig, in dieser wird der verpflichtende Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen bei bestimmten Gebäudenutzungsarten und Gebäudestrukturen gefordert. Bauordnungsrechtlich gibt es jedoch auch weiterhin in keinem Bundesland eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau der Schalter.
Durch die anhaltenden Einsprüche aus der Bauwirtschaft und insbesondere auch des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe gegen den verpflichtenden Einbau konnte erreicht werden, dass die strittigen Passagen derzeit in einem Einspruchsverfahren normativ überarbeitet werden. Die im Zuge dieses Verfahrens aktuell veröffentlichte Entwurfsfassung DIN VDE 0100-420-1:2018-12 sieht nunmehr lediglich eine Empfehlung zum Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen vor. Möchte der Bauherr privatrechtlich auf einen Einsatz der Schalter verzichten, so kann dies schriftlich vereinbart werden, dabei muss er umfassend über die möglichen Auswirkungen und Folgen beim Einbauverzicht informiert werden.
Das im März 2019 überarbeitete Informationsblatt für Bauherren zu Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen kann bei dieser Beratung unterstützen. Mitgliedsunternehmen können sich dieses in der Infoline von Holzbau Deutschland downloaden (Kategorie: Technik und Umwelt > Merkblätter > Brandschutz)