Rolando Laube
Telefon +49 (0) 30 20314-573
E-Mail: laube(at)fg-holzbau.de
Sibylle Zeuch
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10.11.2020
Die juristischen Erfahrungen bei öffentlichen Bauvorhaben (Schulen, KITA's, Bürogebäude) zeigen, wie wichtig es ist, im Werkvertrag die Raumklima- und Raumluftgüte zu definieren. Nicht selten werden utopische Anforderungen festgelegt, die zwar gut gemeint sind, aber über das Ziel hinausschießen können.
Die nachfolgende Vorlage ist ein Vorschlag, der aktuell bei vielen Projekten einvernehmlich und erfolgreich mit öffentlichen Auftraggebern und Bauunternehmen angewendet wird. Es werden realistische Raumluft - Vorgaben für Neubauten definiert unter Maßgabe des behördlich geforderten Gesundheitsschutzes gemäß MVV TB / LBO. Sie dienen der Qualitätsoptimierung und führen zu einem möglichst rechtsicheren Vertragsverhältnis sowie zu einer erfolgreichen Bauabnahme.
Mehr dazu lesen Sie hier.
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