Presseinformation

11.03.2026

Verbände einigen sich auf Sicherheitsanforderungen für keilgezinkte Dachlatten

Anhang ergänzt die „Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz“ vom 8. Juli 2022

Der Fachbereich Bauwesen im Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat gemeinsam mit Verbänden aus Handwerk, Handel und Industrie - darunter auch Holzbau Deutschland - verbindliche Anforderungen für keilgezinkte Dachlatten festgelegt. Diese wurden im Rahmen der Messe DACH+HOLZ als Anhang zur Dachlattenvereinbarung unterzeichnet und veröffentlicht. Ziel ist es, die Arbeitssicherheit auf Dächern weiter zu verbessern und Durchsturzunfälle wirksam zu vermeiden.

© GHM

Dachlatten, die als Standplatz genutzt werden sollen, müssen durchbruchsicher sein. Die dafür maßgeblichen Anforderungen sind in der „Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz“ (Dachlattenvereinbarung) aus dem Jahr 2022 geregelt. Neben den Produkteigenschaften enthält sie Vorgaben zur Sortierung, Beschreibung, Kennzeichnung und Markierung von Dachlatten als Standplatz für Bauarbeiten. Gemeinsames Ziel der unterzeichnenden Organisationen ist es, die Sicherheit von Personen, die auf Dächern arbeiten, zu gewährleisten und Arbeitsunfälle nachhaltig zu verhindern.

Der in Köln unterzeichnete Anhang zur Dachlattenvereinbarung definiert die Produkt- und Produktionsanforderungen für Dachlatten mit Keilzinkenverbindung. Die Regelung gilt für visuell oder maschinell nach der Festigkeit sortierte keilgezinkte Dachlatten für tragende Zwecke. Sie stellt sicher, dass sowohl das verwendete Holz als auch die Keilzinkenverbindung der Dachlatten ausreichend tragfähig sind, um den Sicherheitsanforderungen bei Arbeiten auf Dächern zu entsprechen. Gleichzeitig schafft sie Rechtssicherheit für Hersteller sowie Anwenderinnen und Anwender.

„Mit dem Anhang zur Dachlattenvereinbarung stellen wir klar: Auch keilgezinkte Dachlatten können als sicherer Standplatz bei Dacharbeiten genutzt werden. Wie bisher ist das Lattenholz CEgekennzeichnet und an der Stirnseite rot markiert. Damit schaffen wir Sicherheit auf der Baustelle und Orientierung für Hersteller sowie Anwenderinnen und Anwender“, sagt Marco Einhaus, Leiter des Fachbereichs Bauwesen der DGUV und kommissarischer stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).

Der neue Anhang ergänzt die „Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz“ vom 8. Juli 2022 und tritt am 25. Februar 2026 in Kraft. Er wird vom Fachbereich Bauwesen der DGUV sowie den unterzeichnenden Verbänden Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz), Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH), Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) sowie Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) getragen.

Weitere Informationen sowie die „Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz“ sind auf der Website der DGUV abrufbar unter: www.dguv.de/fb-bauwesen/sachgebiete/hochbau/dachlatten/index.jsp



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