Presseinformation

14.06.2022

Neufassung der sächsischen Bauordnung beschlossen

Bauen mit Holz im Freistaat wird erleichtert

Am 1. Juni 2022 hat der sächsische Landtag die Neufassung der sächsischen Bauordnung verabschiedet. Damit wird das Bauen mit Holz im Freistaat erleichtert. Mit Holz kann künftig in allen Gebäudeklassen bis hin zur Hochhausgrenze gebaut werden.

© Holzbau Deutschland, Rolando Laube

Neu eingeführt wird in Sachsen eine kleine Bauvorlageberechtigung. Für weniger schwierige Bauvorhaben können künftig Meisterinnen und Meister des Maurer-, Betonbauer- oder Zimmererhandwerks die Baugenehmigungsunterlagen erstellen und selbständig bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen. Dafür haben sich maßgeblich die sächsischen Zimmerer und hier insbesondere ein Zimmerer im sächsischen Baugewerbeverband eingesetzt. "Wir begrüßen die in der Neufassung der sächsischen Bauordnung verankerten Erleichterungen für den Holzbau. Das ist ein klares Signal für nachhaltiges und klimaschonendes Bauen", ist Zimmermeister Ralf Peukert (Albrechtshain), Mitglied im Sächsischen Baugewerbeverband, überzeugt.

Staatsminister Thomas Schmidt hob in einer Pressemitteilung vom 1. Juni 2022 hervor, dass ihm besonders wichtig sei, „dass die Änderung der Bauordnung das Bauen mit Holz künftig erleichtert. Damit wollen wir die Nutzung dieses gleichermaßen umweltschonenden wie nachhaltigen Baustoffs verstärken. Erweiterte Regelungen gelten künftig für den Einsatz von Holz für Tragkonstruktionen und Außenwandbekleidungen. Das Bauen mit Holz wird in allen Gebäudeklassen bis hin zur Hochhausgrenze ermöglicht.“

Die vollständige Pressemitteilung des sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung finden Sie unter folgendem Link: www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1046351



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