Presseinformation

15.08.2022

Brandschutzanforderungen für den Holzbau bestimmen und umsetzen

FAQ mit über 70 Fragen und Antworten zum Thema Brandschutz im Holzbau

Über 70 Fragen und Antworten zum Thema Brandschutz im Holzbau hat das Holzbau Deutschland-Institut zusammengestellt. Ziel ist es, den Austausch zwischen Planern und den zuständigen Genehmigungsbehörden sowie deren Vertretern zu vereinfachen und grundlegendes Wissen zum Brandschutz im Holzbau zu etablieren.

Feuerwiderstandsprüfung © HDI Johannes Niedermeyer

Regelmäßig bestehen an Gebäuden Anforderungen an den Brandschutz, um die bauordnungsrechtlichen Schutzziele einzuhalten. Diese betreffen in erster Linie den baulichen Brandschutz. Im Zuge eines Bauvorhabens muss daher das Ziel aller am Bau Beteiligter sein, sich frühzeitig zu diesem Thema auszutauschen. Die konkreten Brandschutzanforderungen sind zu bestimmen und die technische Umsetzung muss im Detail geplant werden. Doch dieser Prozess gestaltet sich häufig kompliziert. Größtes Hindernis dabei ist die Vielzahl von Regelungen zum Brandschutz in Verordnungen und Vorschriften.

Landesbauordnungen: Regelungen variieren

Diese Regelungen, vor allem im Zusammenhang mit den Konkretisierungen in den Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VV TB) und für den Holzbau seit kurzem auch in der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL), sind komplex und erfahren in unbestimmten Abständen Anpassungen und Ergänzungen. Unternehmen, die nicht nur in einem Bundesland tätig sind, sind davon in besonderem Maße betroffen. Durch den auch im Baubereich spürbaren Föderalismus bestehen Unterschiede zwischen den einzelnen Landesbauordnungen und auch zwischen den Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen der Länder.

Zudem gelten voneinander abweichende, im Bauordnungsrecht verankerte Verfahren zum Nachweis der Anwendbarkeit von Bauarten bzw. der Verwendbarkeit von Bauprodukten. Während Bauarten rein national geregelt sind, können Bauprodukte auch über die Regelungen der Bauproduktenverordnung europäisch erfasst sein. Damit unterscheiden sich auch deren Prüfung und Klassifizierung. Im Bereich des Brandschutzes betrifft dies das Brandverhalten und den Feuerwiderstand. Unterschiedliche Kennzeichnungen sind die Folge. Weiterhin werden aktuell von einigen harmonisierten Bauproduktnormen die zur Erfüllung der nationalen Bauwerksanforderungen erforderlichen Leistungseigenschaften nicht vollständig erklärt, so dass weitere Nachweise erforderlich sind. Dies betrifft in erster Linie das Glimmverhalten (vgl. „Prioritätenliste für die Überarbeitung defizitärer harmonisierter Normen“; DIBt).

Den Brandschutz baurechtskonform zu planen und zu bauen, ist eine Herausforderung für alle am Bau Beteiligten. Zudem müssen die Anforderungen an den Brandschutz bei vielen Bauvorhaben immer wieder aufs Neue durchdacht werden. Denn nicht immer sind die Voraussetzungen gegeben, dass brandschutztechnische Lösungen von einem auf ein anderes Bauwerk übertragbar sind.

Brandschutz-FAQ neu aufgelegt

Das Holzbau Deutschland-Institut hat die von der Fachhochschule Rosenheim in 2014 ausgearbeiteten Brandschutz-FAQ für Holzbau-Unternehmer neu aufgelegt und erweitert. Ziel ist es, regelmäßig aufkommende Fragen zum Thema Brandschutz, speziell im Holzbau und für mehrgeschossige Holzbauten, zu beantworten und damit grundlegendes Wissen zu etablieren. Die FAQ stellen eine Unterstützung für Unternehmen dar, die den Austausch mit den Planern und den zuständigen Genehmigungsbehörden und deren Vertretern vereinfachen und die bauliche Umsetzung des Brandschutzes nachvollziehbar machen sollen.

Die Brandschutz-FAQ können keine Antworten im Detail geben, vor allem dann nicht, wenn die Problemstellungen von den Musterverordnungen abweichendes Landesrecht betreffen. Sie können jedoch durch die Erläuterung einschlägiger Fachbegriffe und spezifischer Zusammenhänge eine gegebenenfalls notwendige eigene Recherche in Fachliteratur, Normen und Vorschriften erleichtern.

Die Brandschutz-FAQ sind in der Infoline von Holzbau Deutschland zu finden unter: https://infoline.bdz-holzbau.de/technik_und_umwelt/brandschutz_faq/

Bei weitergehenden Fragen zu Abweichungen im Brandschutz o.ä. steht die Fachberatung Holzbau des INFORMATIONSDIENST HOLZ über den folgenden Kontakt zur Verfügung: Tel.: (030) 57 70 19 95; E-Mail: fachberatung@informationsdienst-holz.de



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Ansprechpartner Kommunikation

Rolando Laube
Telefon +49 (0) 30 20314-534
E-Mail: laube(at)fg-holzbau.de

Sibylle Zeuch
Telefon +49 (0) 30 20314-533
E-Mail: zeuch(at)fg-holzbau.de