Welche Aufgabe die jeweiligen technischen Schriften, wie Merkblätter, Fachregeln und Co. wahrnehmen und wo Sie diese beziehen können, finden Sie in diesem Dokument.
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Nachrichten aus dem Bereich Technik
30.07.2013
„Kalkulation der Gerüste als Nebenleistung liegt in der Verantwortung des Unternehmers“
Ausschuss Technik und Umwelt tagte in München
Die Ausschreibung von Gerüsten stand ganz oben auf der Tagesordnung des Ausschusses Technik und Umwelt von Holzbau Deutschland, der im Juni in München tagte. Als Gesprächspartner war Dipl.-Ing. Johannes Nolte, Vorsitzender des Hauptausschusses Hochbau beim Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), eingeladen worden. Ziel des ausführlichen Gesprächs im Ausschuss war es, die Forderungen und den Standpunkt der Holzbauunternehmer zum Thema Gerüste zu diskutieren und zu einer Einigung zu kommen.
Nolte machte deutlich, dass Gerüste grundsätzlich zu bezahlen sind. Dies gelte auch, wenn sie Nebenleistungen sind. „Es liegt in der Verantwortung der Unternehmer, Gerüste, die unter die Nebenleistungen fallen, in die Preise einzukalkulieren!“ Darüber hinaus sind in der künftigen Neuregelung der ATV DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten weitere Änderungen vorgesehen. Dabei ist beabsichtigt, bei den Gerüsten die „Höhe der Arbeitsbühne“ von zwei Metern auf eine „Arbeitshöhe“ umzustellen. Ferner muss der Untergrund für das Aufstellen der Gerüste standfest sein. Außerdem gelten Gerüste in Treppenräumen oder in Bereichen mit besonderer Gefährdung als besondere Leistungen. Abschließend konnte eine weitestgehende Zustimmung zu den Neuregelungen gefunden werden. Allerdings wird Holzbau Deutschland die Festlegung der Arbeitshöhe im Rahmen des Einspruchsverfahrens der anstehenden ATVen noch einmal aufgreifen.
Darüber hinaus wurde im Ausschuss berichtet, dass im Zusammenhang mit der ATV DIN 18334 Gespräche mit den Vertretern der Sägewerksverbände erforderlich seien. Hier gibt es Forderungen, die bisher festgelegte Festigkeitsklasse C 24 auf C 18/16 zu ändern, so Michael Schönk, Vorsitzender des Ausschusses und gleichzeitig Vorsitzender des Arbeitskreises zur ATV DIN 18334.
In den weiteren Beratungen verabschiedete der Ausschuss die Überarbeitung der Merkblätter zu „Dachlatten mit Verarbeitungshinweisen Begriffe und Klassifikationen“ sowie zur DIN 4074 „Sortierung von Holz nach Tragfähigkeit - Sortierkriterien für Nadelholz“. Die Beratungen über die Merkblätter zum Holzschutz und zum Korrosionsschutz wurden fortgesetzt. Die Überarbeitung der Fachregel 02 Balkone und Terrassen konnte aus Zeitgründen noch nicht weiter beraten werden. Dies wird Thema der nächsten Sitzung im November 2013 sein.
Abschließend äußerte sich Michael Schönk über das geleistete Arbeitspensum der Sitzung zufrieden. „Die Vielfalt und der Umfang der Beratung zeigt, dass die technische Arbeit eine wichtige Säule innerhalb des Spitzenverbandes ist.“ Schönk forderte die Unternehmer als Vertreter der Landesverbände auf, sich aktiv in die Ausschussarbeit einzubringen.