Aktuelle Nachrichten aus dem Bereich Technik und Umwelt

05.03.2014

Kooperation für die Praxis im Treppenbau

GHAD erweitert ihr Angebot für Holztreppenbauunternehmen

Die Gütegemeinschaft Holzbau Ausbau Dachbau e.V. (GHAD) in Berlin hat ihr Angebot für Holztreppenbauunternehmen erweitert. Die Europäische Technische Zulassung (ETA) zeitgemäßer Treppenkonstruktionen ist jetzt aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit der Firma RCD Treppensysteme GmbH & Co. KG aus Hude möglich.

Der Schritt für diese Kooperation wurde nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) im März 2013 erforderlich. Gemäß dem BGH-Urteil muss für konventionelle handwerkliche Holztreppen (aufgesattelt oder eingestemmt) eine Mindeststärke von 50 mm der Stufen und Wangen nach dem „Regelwerk Handwerklicher Holztreppen“ ausgebildet werden oder ein Standsicherheitsnachweis im Einzelfall vorliegen. Damit wurde zwar das „Regelwerk Handwerklicher Holztreppen“ als anerkannte Regel der Technik bestätigt. Aber jede Abweichung davon gilt ohne gesonderten Nachweis oder Zulassung als Mangel. 

Auslöser des Gerichtsverfahrens war ein Vorfall aus dem Jahr 2006. Damals fertigte ein Treppenbauer eine Birkenholztreppe für ein Einfamilienhaus. Nachdem bei einigen Stufen Knarrgeräusche auftraten, unternahm der Treppenbauer mehrere Nachbesserungsversuche, die jedoch zu keiner Besserung führten. Schließlich lehnte der Unternehmer weitere Nachbesserungen ab. Der eingeschaltete Gutachter stellte daraufhin u.a. fest, dass die Wangendicke mit 40 mm nicht dem „Regelwerk Handwerklicher Holztreppen“ entsprach. Der Treppenhersteller verteidigte sich mit der Aussage, dass 40mm der üblichen Praxis entsprechen. Er wurde daraufhin belehrt, dass er die Treppe mit der schwächeren Dimension hätte bauen dürfen, sofern er sich um die Zulassung mit den nötigen Verbindungsmitteln bemüht hätte. Da der Treppenbauer nichts dergleichen nachweisen konnte, hätte er die Vorgaben des Regelwerkes für Holztreppen beachten müssen. Im Revisionsverfahren bestätigte der BGH den Mangel.

Das Regelwerk Handwerkliche Holztreppen erschien erstmals 1998 nach langjähriger und intensiver Abstimmung der maßgeblichen Branchenverbände im Holztreppenbau, die heute als Holzbau Deutschland bzw. Tischler Schreiner Deutschland firmieren. Es beinhaltet alle wesentlichen Angaben zum Bau handwerklicher Holztreppen.

Das Deutsche Institut für Bautechnik stellte allerdings seinerzeit die Bedingung, dass die beiden Verbände durch eine Kontrollinstanz sicherstellen müssen, dass sich ihre angeschlossene Mitgliedsunternehmen an das vorgegebene Regelwerk halten. Zu diesem Zweck wurde die Qualitätsgemeinschaft Holztreppen gegründet, die später in der GHAD aufging und heute beim Nachweis besonderer Güte das RAL-Gütezeichen RAL-GZ 404 an Treppenbauunternehmen verleiht.

Holztreppenbaubetriebe können im Rahmen der Gütesicherung Lizenznehmer der Europäisch Technischen Zulassungen der Firma RCD Treppensysteme GmbH & Co. KG werden. Dies umfasst geländertragende Treppen, Tragbolzentreppe u.a. auch in Faltwerkoptik, eingestemmte Wangentreppe mit einer Holzstärke von 40 mm sowie Flachwangentreppe in Metalloptik.

Die ETA-Qualitätskriterien ergänzen sich mit den Güte-und Prüfbestimmungen. Einmal im Jahr ist eine Fremdüberwachung notwendig. Die notwendigen Schulungen und Überwachungen werden in Rahmen der Zulassungsschulung und der Gütesicherung durch die RCD Treppensysteme GmbH & Co. KG und dem Systembeauftragten der Gütegemeinschaft abgehalten.
Die RAL-Gütesicherung Treppen- und Geländerbau bietet den Holztreppenbauunternehmen, neben der Sicherheit eines Zulassungssystems, eine umfassende technische Beratung an. Das RAL-Gütezeichen RAL-GZ 404 ist zudem ein wirkungsvolles Marketinginstrument.

www.ghad.de



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Welche Aufgabe die jeweiligen technischen Schriften, wie Merkblätter, Fachregeln und Co. wahrnehmen und wo Sie diese beziehen können, finden Sie in diesem Dokument.

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