Doch so einfach ist das nicht. Die Handwerksordnung (HWO) 2004 ermöglicht es jungen Gesellen, gleich nach Ihrer Gesellenprüfung die Meisterausbildung zu absolvieren. Das bedeutet, dass Meisterprüfungen ohne jegliche berufspraktische Erfahrungen abgelegt werden. Zahlreiche Initiativen des Handwerks konnten die Politiker und zuständigen Bundesministerien nicht zu einer Rücknahme dieser Regelung bewegen.
Vielen Zimmermeistern fehlt es an Berufspraxis. Die Auswirkungen der Handwerksordnung von 2004 zeigen sich aktuell:Viele Zimmermeister, die nicht die notwendige Berufspraxis vor ihrer Meisterausbildung mitgebracht haben, werden von den Betrieben häufig zunächst als Gesellen eingestellt, um die erforderliche
Berufserfahrung zu sammeln. Dies ist für die Betriebe, aber auch für die jungen Zimmermeister eine unbefriedigende Situation.

