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Ausgabe 10/2016 v. 20.12.2016

Aktuelle Information zum 3. Gefahrtarif der BG BAU ab Januar 2018<br /><br />

Holzbauunternehmer und Vorsitzender des Runden Tisches „Sichere Bauprozesse im Zimmererhandwerk“

Liebe Zimmermeisterinnen und Zimmermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

Die Vertreterversammlung der BG BAU hat am 15. Dezember bei der Aufstellung des 3. Gefahrtarifs über die Eingruppierung der Zimmererarbeiten entschieden. Zimmererarbeiten werden für einen Beobachtungszeitraum von drei Jahren in eine neu zu schaffende Tarifstelle 110 "Zimmererarbeiten" eingruppiert. Die Eingliederung in die Gefahrklasse 110 bedeutet einen höheren Beitrag zur BG BAU für Zimmererarbeiten ab dem 1. Januar 2018. Wenn die Zimmerer im Durchschnitt des Beobachtungszeitraums, zu dem die Jahre 2016, 2017 und 2018 herangezogen werden, eine Belastungsziffer von unter 30 % im Vergleich zu der bisherigen Tarifstelle 100 "Bauwerksbau" aufweisen, kann die Vertreterversammlung der BG BAU der Verwaltung vorschlagen, dass ein neuer Gefahrtarif beschlossen wird. Damit besteht für die Zimmerer die Chance, dass sie ab 2020 wieder in die Tarifstelle 100 zurückkehren können. 

Mehr war für uns Zimmerer bei dieser Ausgangslage, bei der wir seit zwölf Jahren eine Belastung aufweisen, die weit über 30 % vom Durchschnitt der Tarifstelle 100 "Bauwerksbau" abweicht, nicht drin. 

Im Regelfall liefe der Gefahrtarif über sechs Jahre mit einem Beobachtungszeitraum für die Zimmerer von vier Jahren und zwar für die Jahre 2018 bis 2021. Die Vertreterversammlung der BG BAU hätte dann im Jahre 2022 über die Aufstellung des 4. Gefahrtarifs beschlossen. Damit hätten die Zimmerer erst wieder für das Jahr 2024 die Chance gehabt, in die Tarifstelle 100 zurückkehren zu können. 

Schon in der Vorstandssitzung der BG BAU am 25. November 2016 wurde hart um die Positionen gerungen. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) hatte sich dafür eingesetzt, dass die Zimmerer trotz einer deutlichen Abweichung vom Durchschnitt der Tarifstelle zumindest für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren in dieser verbleiben. Dagegen hatten, im paritätisch zu gleichen Teilen mit Vertretern von Versicherten und Arbeitgebern besetzten Vorstand der BG BAU, einige Vertreter beider Seiten den Vorschlag gemacht, die Zimmerer zum 1. Januar 2018 in eine neu zu schaffende Tarifstelle 110 "Zimmererarbeiten" einzugruppieren. 

Nach intensiver Diskussion hatte der Vorstand sich auf eine Kompromisslösung geeinigt. Dieser sah vor, dass die Zimmerer zum 1. Januar 2018 in eine neu zu schaffende Tarifstelle 110 "Zimmererarbeiten" eingruppiert werden. Dabei sollte die Entwicklung der Gewerbezweige von der Verwaltung der BG BAU genau beobachtet werden. Nach Ablauf von zwei Kalenderjahren wäre dann der Vertreterversammlung über das Ergebnis Bericht erstattet worden. Üblich ist eigentlich ein Beobachtungszeitraum von vier bis sechs Jahren. Für den Fall, dass die Zimmerer innerhalb dieser zwei Jahre (2018 und 2019) eine von der Tarifstelle 100 "Bauwerksbau" um höchstens 30 % abweichende Belastungsziffer aufgewiesen hätten, wäre ein neuer Gefahrtarif beschlossen worden, mit dem die Zimmerer die Chance gehabt hätten, dann ab 2022 in die alte Tarifstelle 100 "Bauwerksbau" zurückkehren zu können. Bei dem Beschluss des Vorstandes handelt es sich lediglich um eine Empfehlung. 

Mit dem Beschluss der Vertreterversammlung der BG BAU konnte nun erreicht werden, dass wir die Chance haben, ab 2020 wieder in die Tarifstelle 100 zurückkehren zu können. Zusammengefasst: Mit dem Beschluss des Vorstandes wäre eine Rückkehr erst ab 2022 wieder möglich gewesen, der Regelfall wäre eine Rückkehr ab 2024 gewesen. 

Die Rückkehr in die Tarifstelle 100 erreichen wir aber nur, wenn der Arbeits- und Gesundheitsschutz auf den Baustellen des Holzbaus für uns als das Zimmerer- und Holzbaugewerbe oberste Priorität hat. Der Schutz unserer Mitarbeiter muss im Vordergrund stehen. Unfälle passen nicht zu uns als verantwortungsbewusst handelnde Unternehmen. Mit 150 meldepflichtigen Unfällen pro 1000 Mitarbeitern (1000-Mann-Quote) ist die Zahl der Arbeitsunfälle bei uns im Vergleich zu anderen Gewerken überdurchschnittlich hoch. In der BG BAU liegt die durchschnittliche Quote bei ca. 60 meldepflichtigen Unfällen pro 1000 Mitarbeitern.

Wir müssen alles daran setzen, die Unfälle auf unseren Baustellen so weit wie möglich zu reduzieren. Allein durch das konsequente Einhalten der gesetzlichen Arbeitsschutz- und den Unfallverhütungsvorschriften könnten viele Unfälle vermieden werden. Darüber hinaus analysieren wir beim Runden Tisch „Sichere Bauprozesse im Zimmererhandwerk“ Bauprozesse, um Maßnahmen zu erarbeiten, die unsere Baustellen noch effizienter und sicherer machen. Hier haben wir  fünf Sofortmaßnahmen festgelegt, die auf Musterbaustellen auf ihre Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit erprobt werden, um sie dann in die Praxis zu überführen. 

Dazu gehört die Einführung eines innovativen und wesentlich sicheren Leitertyps, die Vormontage am Boden, der Einsatz von kleinformatigen Schutznetzen, die Anschlageinrichtungen für Holzbauarbeiten sowie weitere spezielle Produkte und Verfahren für Holzbauarbeiten. Erste Ergebnisse werden 2017 veröffentlicht. Zusätzlich werden wir die bundesweite Kampagne „Absichern statt Abstürzen“ durch die Aktion „Partnercheck“ ergänzen. Sie nimmt die gelebte Praxis beim Bergsteigen auf, wo jeder einzelne sich für den Kollegen verantwortlich fühlt und so zur Sicherheit des gesamten Teams beiträgt. Wir werden sichere Arbeitsverfahren und den professionellen Umgang mit Arbeitsmitteln noch wesentlich intensiver in der Ausbildung verankern. Auch werden wir nicht locker lassen und den Dialog mit unseren nicht organisierten Kollegen suchen. Denn Arbeits- und Gesundheitsschutz geht uns alle an. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen alles Gute, ein schönes Weihnachtsfest und Gesundheit und Glück für das neue Jahr.

 

Ihr 

Erwin Taglieber

Holzbauunternehmer und Teilnehmer des Runden Tisches „Sichere Bauprozesse im Zimmererhandwerk“

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