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Ausgabe 04/2016 v. 03.03.2016

"ABSICHERN STATT ABSTÜRZEN": Absturzunfall eines Zimmerers bei Arbeiten auf einem Hallendach!

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zimmermeisterinnen und Zimmermeister,

in diesem ZIMMERMEISTER-INTERN Aktuell im Rahmen der Präventionskampagne "ABSICHERN STATT ABSTÜRZEN" schildern wir einen Absturzunfall eines Zimmerers vom Dach eines landwirtschaftlichen Gebäudes. Schärfen Sie durch das Lesen dieses Bericht Ihr Bewusstsein für Gefahrenquellen und sorgen für die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter.

Unfallort und Situation

Ein Zimmereibetrieb wurde mit einer kleineren Umbau- und Reparaturarbeit am Dach eines landwirtschaftlichen Gebäudes beauftragt. Es handelte sich um ein Stallgebäude, an das eine wesentlich kleinere Halle angebaut worden war. Hier waren verschiedene Gerätschaften untergebracht. Beide Hallen waren mit Wellasbestzementplatten bzw. nicht begehbaren Wellzementplatten und einigen Lichtplatten eingedeckt.

Dort, wo beide Hallen aneinander grenzten, wurde die Regenrinne des Stallgebäudes auch als Regeneinlauf für die neue Halle genutzt. Im Laufe der Jahre hatte sich jedoch gezeigt, dass das Fassungsvermögen der Regenrinne bei starkem Regen nicht ausreichte. Die Rinne lief über und das Wasser strömte über Teile der Holzkonstruktion ins Halleninnere. Deshalb sollten bereits geschädigte Teile der Binderkonstruktion erneuert und das vorhandene Rinnenblech gegen ein größeres ausgewechselt werden. Die gemeinsame Traufe der beiden Hallen war ca. 5 m hoch. Die Dachneigung des Stallgebäudes betrug ca. 35 Grad, die der neuen, kleineren Halle ca. 15 Grad.

Unfallhergang

Zur Durchführung dieser Arbeiten wurden zunächst die Befestigungsschrauben der Wellplatten im Traufbereich entfernt, um die Wellplatten nach oben zu schieben bzw. auszubauen. Die Mitarbeiter des Zimmereibetriebes erhielten für diese Arbeiten Bohlen, von denen sie jeweils zwei nebeneinander als lastverteilende Beläge auf das Dach der neuen Halle neben der gemeinsamen Regenrinne auslegten. Im Bereich der ausgelegten Bohlen gab es auch Lichtplatten.

 

Im Zuge dieser Arbeiten stürzte einer der beiden Beschäftigten durch eine Lichtplatte ca. 5,20 m tief ins Halleninnere. Dabei schlug er mit dem Kopf gegen ein Stahlteil einer Maschine, die in der Halle abgestellt war. Der Beschäftigte erlitt sehr schwere Verletzungen am Kopf und am Oberkörper.

 

Unfallvermeidung

Der Unfall wurde durch mangelhafte Schutzmaßnahmen gegen Abstürze ausgelöst. Weder die Lichtplatten noch die Wellzementplatten waren durchsturzsicher. Deshalb hätten für diese Arbeiten nicht nur lastverteilende Beläge als Verkehrswege und Arbeitsplätze auf dem Dach vorhanden sein müssen, sondern auch Auffangeinrichtungen zum Beispiel in Form von Schutznetzen unterhalb der Dachhaut, um bei einem Fehltritt und Durchsturz die Beschäftigten sicher aufzufangen.

Der Zimmereibetrieb konnte nach dem Unfall keine Gefährdungsbeurteilung vorlegen. Selbstverständlich hätten die Absturzgefahren und Schutzmaßnahmen gegen das Durchbrechen und das Durchstürzen in einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden müssen. Dazu hätten auch weitere Maßnahmen wie Absturzsicherungen am Dachrand und ein sicherer Aufstieg zum Dach gehört. Diese Punkte waren zwar nicht unfallursächlich, jedoch auf der Baustelle ebenfalls mangelhaft.

Praxishilfen und Checklisten

Umfangreiche Informationen zur Arbeitssicherheit im Holzbau mit Praxishilfen und Checklisten finden Sie auf der Internetseite www.absichern-statt-abstuerzen.de. Nutzen Sie diese Angebote!

 

Mit freundlichen Grüßen

Holzbau Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes

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