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10/2018: Neuer Entwurf DIN VDE 0100-420 Fehlerlichtbogen + Fachbetrieb Dämmtechnikseminare

Liebe Zimmermeisterinnen und Zimmermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem Newsletter haben wir wieder wichtige und interessante Informationen für Sie zusammengestellt.

Wir berichten regelmäßig über alle wichtigen Aktivitäten von Holzbau Deutschland. Der Newsletter erscheint alle ein bis zwei Monate und informiert über Technik, Forschung und Entwicklung, Bildung, Betriebswirtschaft und Marketing.
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Neuer Entwurf zur DIN VDE 0100-420-1 (VDE 0100-420-1):2018-12

 

Die im Februar 2016 veröffentlichte Norm (DIN VDE 0100-420:2016-02) regelt im Abschnitt 421.7 besondere Maßnahmen zum Schutz gegen Auswirkungen von Lichtbögen in Endstromkreisen. Demnach sind in bestimmten Bereichen, wie Schlaf- oder Aufenthaltsräumen von Heimen oder Tageseinrichtungen für Kinder, behindert oder alte Menschen oder Räumen die überwiegende mit brennbaren Baustoffen errrichtet werden, sogenannte Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) verpflichtend eingebaut werden müssen.


Die Übergangsfrist zur Anwendung der Norm lief bereits am 17.12.2017 aus. Von Seiten der führenden Verbände in der Bau- und Holzbaubranche wurde der verpflichtende Einbau von AFDDs stark kritisiert. In darauffolgenden Einspruchssitzung im April 2018 konnte bewirkt werden, dass der Wortlaut zum verpflichtenden Einbau zu einer Empfehlung geändert wurde. Hierzu liegt seit dem 30.11.2018 ein Neuer Entwurf vor, der sich aufgrund der maßgeblichen Änderungen erneut im Einspruchsverfahren befindet.

Diese VDE 0100-420-1:2018-12 - Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-42: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen thermische Auswirkungen enthält folgenden Text:

„421.7
Es wird empfohlen, besondere Maßnahmen zum Schutz gegen die Auswirkungen von Fehlerlichtbögen in Endstromkreisen vorzunehmen:
–     in Räumlichkeiten mit Schlafgelegenheiten;
–     in Räumen oder Orten mit besonderem Brandrisiko – Feuergefährdete Betriebsstätten (nach Musterbauordnung (MBO): Bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang mit oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist.);
–     in Räumen oder Orten aus Bauteilen mit brennbaren Baustoffen, wenn diese einen geringeren Feuerwiderstand als feuerhemmend aufweisen;
–     bei Gebäudekonstruktionen, die die Brandausbreitung begünstigen;
–     in Räumen oder Orten mit Gefährdungen für unersetzbare Güter. In Wechselstromkreisen erfüllt der Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) in Übereinstimmung mit DIN EN 62606 (VDE 0665-10) die zuvor aufgeführte Empfehlung.

Alternativ zum Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) kann der Schutz gegen die Auswirkungen von Fehlerlichtbögen in Endstromkreisen durch andere geeignete bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden. Hierzu ist in der Planungsphase eine Risiko- und Sicherheitsbewertung durchzuführen und das Ergebnis zu dokumentieren.

Der Einsatz einer Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDD) schließt die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen nach anderen Abschnitten dieser Norm nicht aus.

Werden Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) verwendet, sind diese am Anfang des zu schützenden Stromkreises zu installieren.

ANMERKUNG 1    Eine Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDD) ist dazu vorgesehen, die Auswirkungen von Fehlerlichtbögen zu reduzieren, indem eine Abschaltung des Stromkreises bei Erkennen eines Fehlerlichtbogens eingeleitet wird. Siehe Anhang A.

ANMERKUNG 2     Nationale Komitees dürfen festlegen, ob der Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDDs) verpflichtend ist oder empfohlen wird.“

Die Norm kann im Normentwurfsportal des DIN eingesehen und kommentiert werden. Bis zum 31.01.2019 können etwaige Einsprüche eingereicht werden. Wie lange das Verfahren bis zur Veröffentlichung einer neuen Norm dauert ist derzeit noch nicht abzusehen, da das Normungsverfahren formal auch europäische Belange zu berücksichtigen hat.

Seitens des ZDB wird die Bauherreninformation zu diesem Thema Anfang kommenden Jahres überarbeitet und mit der Option zur privatrechtlichen Vereinbarung des o.g. Entwurfes versehen.

Wir werden Sie weiterhin informieren.

Gesellen- und Unternehmerschulungen zum "Fachbetrieb Dämmtechnik" zwischen Januar und März 2019

Qualitätszeichen "Fachbetrieb Dämmtechnik, Holzbau, Ausbau & Modernisierung"

 

Regelmässige Weiterbildungen sind für die aufrechterhaltung der Planungs- und Ausführungsqualität wichtig. Nutzen Sie den Jahresbeginn für die Seminare zur energetischen Modernisierung im Gebäudebestand und qualifizieren Sie sich mit Ihrem Betrieb damit gleichzeitig zum "Fachbetrieb Dämmtechnik, Holzbau, Ausbau und Modernisierung". Die Holzbau Deutschland Akademie bietet auch im Frühjahr 2019 mehrere Gesellen- und Unternehmerschulungen an verschiedenen Standorten im Bundesgebiet an. 

Die nächsten Gesellenschulungen

- Bühl, 09. bis 11. Januar 2019

- Biberach, 18. bis 20. Februar 2019

- Kassel, 21. bis 23. März 2019

 

Die nächsten Unternehmerschulungen:

- Kassel, 01. und 02. Februar 2019 sowie 08. und 09. Februar 2019

- Bühl, 07. und 08. Februar 2019 sowie 14. und 15. Februar 2019 

- Biberach, 25. Februar bis 27. Februar 2019

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten unter www.azh-holzbau.de

Die Zugangsvoraussetzungen für das Führen der Wort-/Bildmarke "Fachbetrieb Dämmtechnik, Holzbau, Ausbau und Modernisierung" sind wie folgt:
Wenn mindestens einer Ihrer Gesellen die Gesellenschulung „Fachkraft Dämmtechnik“ nachweisen kann, Sie selbst durch die Teilnahme an der Unternehmerschulung "Fachbetrieb Dämmtechnik", als Gebäudeenergieberater oder über Dach Komplett das notwendige Wissen nachweisen können und zudem über eine Innungsmitgliedschaft in der Verbandsorganisation von Holzbau Deutschland verfügen, können Sie die Wort-Bild-Marke zum „Fachbetrieb Dämmtechnik, Holzbau, Ausbau & Modernisierung“ beantragen. Dieses Qualitätsmerkmal erleichtert Ihnen die Kundenakquise im Bereich der Modernisierung.
Die genauen Voraussetzungen zum Führen des Qualitätsmerkmals "Fachbetrieb Dämmtechnik" finden Sie auf der Internetseite von Holzbau Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen
Holzbau Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes

Weitere Termine

14. bis 19. Januar 2019, München: Die Zimmerer Nationalmannschaft trainiert auf dem Stand des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes. Messe München, Eingang Ost, Stand 06.

7. Februar 2019, Berlin: Statusseminar "Sicherung der Nadelrohholzversorgung". Einen Überblick über das Programm sowie das Anmeldeformular finden Sie online unter https://veranstaltungen.fnr.de/nadelrohholzversorgung

22. Februar 2019, Augsburg: „Innovation mehrgeschossiger Holzbau: Der Prinz-Eugen-Park München“
präsentieren zu können! Die Tagung findet an der Handwerkskammer für Schwaben in Augsburg statt. Anmeldung unter: https://www.hs-augsburg.de/Architektur-und-Bauwesen/ibi/Holzbau19.html

15. und 16. März 2019, Hannover: Seminar für junge Holzbauunternehmer. Themenschwerpunkt „Betriebswirtschaft – Einfach sicher fühlen!“ Die Anmeldeunterlagen erhalten sie von dem für Sie zuständigen Landesverband. Anmeldeschluss für das Seminar ist der 05. Januar 2019.

Aktuelle Termine aus der deutschen "Holzbau-Welt" finden Sie auch auf unserer Internetseite

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